Beschlussvorlage - BV Cri SV 771/19-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Garage.

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

DasVorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Die Erschließung ist gesichert.

 

Mit dem Dachüberstand des Hauses wird das städtische Straßengrundstück um 50 cm zzgl. Dachrinne in einer Höhe von 5,75 m überbaut. Dazu ist die gesonderte Zustimmung der Stadt Crivitz erforderlich.

 

Der Bauauschuss empfiehlt dem Dachüberstand zuzustimmen. Dieser darf nicht größer sein als an den Häusern in der näheren Umgebung, muss sich an diesen orientieren und sich baulich einpassen.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 09.03 2019 zu entscheiden.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 181640) in der Bleicher Straße 6 zu erteilen.

 

Dem Dachüberstand am Wohnhaus wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass dieser sich an den vorhandenen Dachüberständen in der baulichen Umgebung orientiert und nicht weiter als diese in den Straßenraum hineinragt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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