Beschlussvorlage - BV Cri SV 788/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebunden für die Kita „Uns Lütten“ in Crivitz ist am 28.01.2019 zur Förderung der Erziehung eine Spende durch Frau Brusch-Gamm in Höhe von 1.000,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2017 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz trifft die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Sinne von § 44 Abs. 4 KV MV ab einer Höhe von 1.000,00 €.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für die Kita „Uns Lütten“ der Stadt Crivitz in Höhe von 1.000,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Kita „Uns Lütten“ in Crivitz.

 

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