Beschlussvorlage - BV Cri SV 789/19

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Zweckgebunden für die Friedensglocke in Crivitz ist am 07.12.2018 zur Förderung der Heimatpflege eine Spende durch die Ehrenamtsstiftung MV in Höhe von 2.500,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.

 

Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2017 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,

soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz trifft die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Sinne von § 44 Abs. 4 KV MV ab einer Höhe von 1.000,00 €.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die zweckgebundene Spende für die Friedensglocke der Stadt Crivitz in Höhe von 2.500,00 € entsprechend § 44 Abs. 4 KV M-V anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Friedensglocke in Crivitz.

 

 

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