Beschlussvorlage - BV Cri SV 789/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme Spende Friedensglocke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Josepha Thiem
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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18.02.2019
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Sachverhaltsdarstellung:
Zweckgebunden für die Friedensglocke in Crivitz ist am 07.12.2018 zur Förderung der Heimatpflege eine Spende durch die Ehrenamtsstiftung MV in Höhe von 2.500,00 € an die Stadt Crivitz geleistet worden.
Nach Neufassung der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2017 in § 44 Abs. 4 hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung über die Annahme von Spenden zu entscheiden,
soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz trifft die Stadtvertretung die Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Sinne von § 44 Abs. 4 KV MV ab einer Höhe von 1.000,00 €.