Beschlussvorlage - BV Cri SV 781/19-02

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bebauungsplan Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ soll in den unbebauten südlichen Bereichen an der Lindenallee von der bisher zulässigen Zeilenbebauunug zu einer Einzelhausbebauung geändert werden. Der Geltungsbereich wurde in Bezug auf den ersten Aufstellungsbeschluss vom 10.10. 2016 verkleinert, um zeitlichen Verzögerungen vorzubeugen. Das Plangebiet der 5. Änderung wurde am südöstlichen Siedlungsrand der Stadt Crivitz, auf den Bereich der Lindenallee und des Mehlbeerenweges verkleinert.

 

Die Behörden, die Träger sonstiger Belange und die Öffentlichkeit werden über die Planung mit dem vorliegenden Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans unterrichtet. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Auslegung der Planunterlagen.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit seiner Sitzung vom 04.02.2019, dem Aufstellungsbeschluss zuzustimmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hebt den Aufstellungsbeschluss vom 10.10 2016 auf.
  2. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ der Stadt Crivitz mit dem geänderten Geltungsbereich. Planungsziel ist weiterhin die Änderung der bisher zulässigen Zeilenbebauunug zu einer Einzelhausbebauung.
  3. Das Planverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB durchgeführt.
  4. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz billigt den vorliegenden Vorentwurf und führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durch. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf beteiligt.
  5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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