Beschlussvorlage - BV Cri SV 774/19-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller möchte das Gebiet in der Neustadt Crivitz entwickeln. Vorgesehen ist unter anderem dem ansässigen Einzelhandel (Aldi- und Penny-Markt) Flächen zur Vergrößerung der Marktflächen anzubieten. Die Bereiche mit der bestehenden Bebauung sollen neu geordnet werden. Auf den unbebauten Flächen die an das Bebauungsplangebiet Wohnungsbaugebiet Neustadt“ grenzen sind Wohnbauflächen vorgesehen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Nach der Vorlage des Vorentwurfs wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschossen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz erfolgt im Parallelverfahren. Zum Änderungsverfahren wird eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 Wohn-, Misch und Sondergebiet Einzelhandel „Auf dem Mühlenberg“ gem. § 2 (1) BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/4, 45/5, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 69/29, 69/30, 129, 130, 131, 132 in der Gemarkung Crivitz, Flur 30, mit einer Gesamtfläche von ca. 5,36 ha.

Planungsziel ist die Prüfung und die Entwicklung eines Sondergebietes für zwei Einzelhandelsmärkte, die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und die Sicherung und Neuordnung des Gebäudebestandes in einem Mischgebiet sowie die Erschließung der jeweiligen Gebiete, durch eine Bauleitplanung gem. § 30 BauGB.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Alle Kosten, bis auf die Verwaltungskosten im Amt Crivitz, werden durch den Antragsteller getragen.

 

 

 

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Anlagen

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