Beschlussvorlage - BV Pin GV 375/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Für die Betreuung der Kinder aus der Gemeinde Pinnow in Kindertagesstätten sowie Horten außerhalb der Gemeinde Pinnow, werden an private Unternehmen Wohnsitzgemeindeanteile entrichtet.

Für das Haushaltsjahr 2018 wurden für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege für die Kostenstelle »Kostenerstattungen an private Unternehmen« (Konto: 36100-52551) Mittel in Höhe von 154.700,00 € eingestellt.

Im Haushaltsjahr 2018 musste aufgrund der Schullastenberechnung eine Sollverschiebung in Höhe von 24.827,41 € zu Lasten des Kontos 36100-52551 durchgeführt werden. Diese Mittel fehlen jetzt für die Begleichung der noch ausstehenden Rechnungen.

Der Planansatz wird aufgrund der Anzahl der Kinder, die sich zurzeit in den Einrichtungen außerhalb der Gemeinde Pinnow befinden, ermittelt.

Sowohl die Anzahl der Kinder als auch die Betreuungssätze bei einigen Einrichtungen haben sich 2018 erhöht und das war zum Zeitpunkt der Planung nicht vorhersehbar.

Im Ergebnis werden auf dem Konto für die »Kostenerstattung an private Unternehmen« 26.325,00 € benötigt. 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt die überplanmäßige Ausgabe

für »Kostenerstattungen an private Unternehmen (Wohnsitzgemeindeanteile)« in

Höhe von 26.325,00 für das Jahr 2018.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung soll wie folgt erfolgen:

Konsolidierungsmittel der Gemeinde

Konto 61100-415926.325,00 €

Damit sind alle Konsolidierungsmittel aufgebraucht.

 

 

 

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