Beschlussvorlage - BV Cri SV 734/18-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Gebäudes zur Einspeisung des Stroms aus der Photovoltaikanlage am Krummen Moor in das Mittelspannungsnetz der WEMAG.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/90 „Gewerbegebiet Parchimer Straße“. Die Errichtung ist am Rand einer Trasse die von einer Bebauung freizuhalten geplant. Seitens der Leitungsträgers liegt zur Errichtung des Gebäudes an dieser Stelle eine Zustimmung vor. Die Absicht der Festsetzung „Freihaltebereich“ wird somit eingehalten.

 

Eine Befreiung gem. § 31 BauGB von dieser Festsetzung kann erteilt werden, da auch die städtebaulichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind. 

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt der Errichtung des Gebäudes zur Einspeisung in das Stromnetz zu und erteilt dazu die erforderliche Befreiung gem. § 31 BauGB von der Festsetzung des Freihaltebereichs im B-Plan 1/90.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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