Beschlussvorlage - BV Cri SV 734/18-01
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Gebäudes für einen Netzanschluss
Gewerbeallee, 19089 Crivitz
Gemarkung Crivitz, Flur 13, Flst. 35/8
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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10.12.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Gebäudes zur Einspeisung des Stroms aus der Photovoltaikanlage am Krummen Moor in das Mittelspannungsnetz der WEMAG.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/90 „Gewerbegebiet Parchimer Straße“. Die Errichtung ist am Rand einer Trasse die von einer Bebauung freizuhalten geplant. Seitens der Leitungsträgers liegt zur Errichtung des Gebäudes an dieser Stelle eine Zustimmung vor. Die Absicht der Festsetzung „Freihaltebereich“ wird somit eingehalten.
Eine Befreiung gem. § 31 BauGB von dieser Festsetzung kann erteilt werden, da auch die städtebaulichen Voraussetzungen dazu erfüllt sind.
Die Erschließung ist gesichert.