Beschlussvorlage - BV Cri SV 662/18-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhaltsdarstellung:

Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.3 der Stadt Crivitz ist soweit durchgeführt worden, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2. Die Begründung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 wird gebilligt.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...