Beschlussvorlage - BV Cri SV 736/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Jahr 2019 finden in Mecklenburg-Vorpommern landesweite Kommunalwahlen statt. Den Termin hat die Landesregierung noch nicht festgelegt, da die Europawahl am 26.05.2019 stattfindet, können wir davon ausgehen, dass die Wahlen verbunden werden.

Gemäß § 3 Abs. 4 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) wird mit der Festlegung des Wahltages für die Wahl ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister gleichzeitig über den Termin einer möglichen Stichwahl entschieden. Die Stichwahl findet zwei Wochen später statt, jedoch kann die Vertretung diesen Termin um bis zu zwei Wochen verschieben.

Da die Europaparlaments- und Kommunalwahlen am 26.05.2019 stattfinden, würde der Termin der Stichwahl auf den Pfingstsonntag fallen, der ein Feiertag ist und zudem in den Schulferien liegt. Damit sind Probleme bei der Wahlorganisation zu erwarten, die durch die Verschiebung vermieden werden können.

Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt für die Stichwahl den 16.06.2019 vorzusehen. Dieser Empfehlung schließen wir uns an.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt als Termin für die eventuelle Stichwahl für die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters Sonntag, d. 16.06.2019 festzulegen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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