Beschlussvorlage - BV Tra GV 177/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr hat die Antragsunterlagen zum Neubau eines Gebäudes mit Garage und Freizeitraum in der Crivitzer Straße in Göhren geändert.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung des Ortes Göhren und ist gem. § 34 (1) BauGB zu bewerten, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Bebauung der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Es wird eine Befreiung von der Baugrenze beantragt. Zum Schutz der Hecke vor dem Grundstück wurde eine Bebauung des Grundstücks ausgeschlossen. Die Erreichbarkeit des Gebäudes wird nun über die bestehende Zufahrt auf dem Nachbargrundstück hergestellt und die Hecke bleibt erhalten.

 

Die Festsetzungen der Satzung werden eingehalten, das Dach ist symmetrisch. Die Dachfarbe ist jedoch nur in anthrazit zulässig, nicht in schwarz, wie ebenfalls im Antrag erwähnt.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen ist bis zum 07.01.2019 zu entscheiden.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Gebäudes mit Garage und Freizeitraum (Gemarkung Tramm, Flur 1, Flst. 191/10) zu erteilen und der Bebauung des Grundstücks zuzustimmen

 

Die örtlichen Bauvorschriften der Abrundungssatzung der Ortschaft Göhren für Gebäude sind einzuhalten. So ist das Dach mit in einer satzungkonformen Farbe herzustellen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

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Anlagen

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