Informationsvorlage - IV Pin GV 372/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 35 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 6 Abs. 3 b) der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow ist ein Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten gebildet worden.

Dem Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten gehören 4 Gemeindevertreter und zwei sachkundige Einwohner an.

Herr Klesper war sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten und ist Nachrücker als Gemeindevertreter.

Daher muss ein neuer sachkundiger Einwohner in den Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten gewählt werden.

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, wobei die bereits besetzten Plätze im Ausschuss berücksichtigt werden müssen.

 

Wahlvorgang:

Vorschläge können von Fraktionen und Zählgemeinschaften abgegeben werden. Über die Listen wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim, abgestimmt. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenen Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.

Zu beachten wäre, dass die bereits vergebenen Sitze beibehalten werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen ihrer Ausschüsse,

in die sie gewählt sind und für die Teilnahme an den Fraktionssitzungen, die der

Vorbereitung dieser Ausschusssitzungen dienen, eine sitzungsbezogene

Aufwandsentschädigung von 30 Euro.

 

 

 

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