Informationsvorlage - IV Pin GV 371/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Gemäß § 35 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 6 Abs. 3 b) der Hauptsatzung der Gemeinde Pinnow ist ein Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur gebildet worden.

Dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur gehören 4 Gemeindevertreter und zwei sachkundige Einwohner an.

Frau Pauly hat ihr Mandat niedergelegt, so dass ein weiterer Vertreter in den Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur gewählt werden.

Die Mitglieder des Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, wobei die bereits besetzten Plätze im Ausschuss berücksichtigt werden müssen.

 

Wahlvorgang:

Vorschläge können von Fraktionen und Zählgemeinschaften abgegeben werden. Über die Listen wird durch Handzeichen, auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim, abgestimmt. Nach Ermittlung des Wahlergebnisses werden die Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt entfallen, der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt. Die Ergebnisse dieser Divisionen, die sogenannten Höchstzahlen, bestimmen die Sitzverteilung, indem ihnen die zu vergebenen Sitze nach ihrer Rangfolge zugeordnet werden.

Zu beachten wäre, dass die bereits vergebenen Sitze beibehalten werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der

Gemeindevertretung, der Ausschüsse in die sie gewählt sind und der Fraktionen eine

sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung von 30 Euro.

 

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