Beschlussvorlage - BV Cri SV 734/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Gebäudes zur Einspeisung des Stroms aus der Photovoltaikanlage am Krummen Moor in das Mittelspannungsnetz der WEMAG.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/90 „Gewerbegebiet Parchimer Straße“. Die Errichtung ist am Rand einer Trasse die von Bebauung freizuhalten ist geplant. Seitens des Erdgasleitungsträgers liegt zur Errichtung des Gebäudes an dieser Stelle eine Zustimmung vor. Eine Befreiung von dieser Festsetzung kann erteilt werden, da die Absicht der Festsetzung „Freihaltebereich“ nachweislich eingehalten wird und es sich um eine sehr geringfügige Uberschreitung mit einem kleinen Gebäude handelt.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 29.12.2018 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Gebäudes zur Einspeisung in das Stromnetz zu erteilen.

 

Ebenso wird der Befreiung zugestimmt, da es sich um eine kleine Anlage zur Stromversorgung handelt, die den Freihaltebereich nur geringfügig überschreitet und der notwendige Abstand zum Leitungsverlauf nachweislich eingehalten wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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