Beschlussvorlage - BV Tra GV 172/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant die Erweiterung eines Zweifamilienwohnhauses in der Trammer Straße 4 in Göhren durch einen Anbau.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung des Ortes Göhren. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben fügt sich in die nähere bauliche Umgebung ein.

Die Festsetzungen der Satzung werden eingehalten.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, ist bis zum 02.01.2019 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 181379) zur Erweiterung des Zweifamilienwohnhauses in der Trammer Straße 4 in Tramm OT Göhren zu erteilen (Gemarkung Tramm, Flur 1, Flst. 227/1).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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