Beschlussvorlage - BV Tra GV 170/18-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant den Neubau einer Betriebswohnung im Triftweg 5 in Settin. Inhalt der 1. Änderung ist die Verschiebung des Gebäudes.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Als Betriebswohnung wird das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers zugeordnet. Die Erschließung ist gesichert.

 

Zum Vorhaben war durch die Gemeinde eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB bis zum 17.12.2018 erforderlich.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Betriebswohnung im Triftweg 5 in Tramm OT Settin (BV 161578) in der 1. Änderung zu erteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

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Anlagen

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