Beschlussvorlage - BV Cri SV 725/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt in einem Vorbescheid gem. § 75 LBauO MV den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung für einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb in der Schlossstraße in Basthorst.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Landwirtschaftliche Vorhaben sind gem. § 35 (1) Nr. 1 BauGB im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Der Bauherr muss in dieser Hinsicht die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust- Parchim nachweisen (u.a. landwirtschaftlicher Betrieb, Befähigung, etc.).

 

Bereits im Januar 2018 wurde über diesen Antrag beraten und grundsätzlich das Einvernehmen erteilt. Der zeitweisen Nutzung der Einliegerwohnung als Ferienwohnung wurde jedoch nicht zugestimmt. Nunmehr soll die Einliegerwohnung lediglich für Mitarbeiter und Auszubildende genutzt werden (sh. Baubeschreibung).

 

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert. Änderungen an der bestehenden Zufahrt sind gesondert zu beantragen.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, ist bis zum 25.12.2018 zu entscheiden.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen den Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Einliegerwohnung für einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb in der Schlossstraße in Crivitz OT Basthorst (BV 170275) zu erteilen.

 

Änderungen an der bestehenden Zufahrt zum Grundstück sind gesondert zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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