Beschlussvorlage - BV LaB GV 102/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leezen hat am 05.04.2017 die 1. Änderung des VEP Nr. 1 „Rehabilitationsklinik für Neurologie und Neurochirurgie“ beschlossen.

 

Mit der 1. Änderung des VEP Nr. 1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Klinikgeländes innerhalb eines Klinikgebietes nach § 11 BauNVO geschaffen werden. Ziel des Vorhabens ist eine Ergänzung und Verdichtung auf dem Gelände der Reha-Klinik der Helios-Klinik in Leezen.  Die Ergänzung ist notwendig, da der vorhandene Standort in der derzeitigen Form aufgrund veränderter Anforderungen an den Klinikbetrieb und unter Berücksichtigung der höheren hygienischen Anforderungen sowie einer besseren Versorgung und der Steigerung der Qualität nicht mehr hinreichend ist. Es ist eine noch bessere Qualität der Betreuung und Versorgung vorgesehen. Im Zuge dessen werden sich die Kapazitäten nicht bzw. nur unwesentlich erhöhen. Die Zahl der Zimmer, die zukünftig zusätzlich entstehen sollen, wird mit 36 bis 48 Zimmer vorgesehen. Die Zahl der Patienten wird sich nicht verändern. Die Nutzung der Klinik als Rehabilitationsklinik für Neurologie und Neurochirurgie bleibt erhalten.

Zur besseren medizinischen Betreuung und Versorgung ist auch ein Hubschrauberlandeplatz als dauerhafte Sicherung vorgesehen. Es ist ein Flug pro Monat geplant. Die Flüge finden tagsüber zwischen 6 – 22 Uhr statt. Nur im Bedarfsfall sind Nachtflüge vorgesehen.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4(1) BauGB wird die Gemeinde Langen Brütz um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Langen Brütz trägt zum Entwurf der 1. Änderung des VEP Nr. 1Rehabilitationsklinik für Neurologie und Neurochirurgie“ der Gemeinde Leezen und deren Begründung keine Anregungen und Hinweise vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

 

 

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Anlagen

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