Beschlussvorlage - BV Cri SV 689/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Das Flurneuordnungsverfahren Wessin hat am 01.09.2016 Bestandskraft erhalten. Damit wurden die  Flurgrenzen verschoben und die Fluren 3 und 4 in der Gemarkung Wessin neu gebildet. Teile der Flur 1 Gemarkung Radepohl sind der Flur 3 Wesssin zugeordnet wurden, u.a. die Grundstücke südöstlich der Straße „MTS Siedlung“.  Dies wurde in das BOV auch deshalb aufgenommen, um bessere Voraussetzungen für eine Zuordnung zu den Ortsteilen zu treffen.

Von der OTV Wessin wird daher empfohlen, die neuen Grundstücke und deren Bewohner der Gemarkung Wessin, Flur 3, Flurstücke 119 bis 138 zumOrtsteil Wessin hinzuzuzählen. Das betrifft gegenwärtig die Hausnummern MTS-Siedlung fortlaufend von 29 bis 40.

Zur Flur 4 der Gemarkung Wessin sind auch die Bereiche östlich des Weges zum Sportplatz und südlich der Goldberger Straße - Nr. 1 (landw. Anlage) und Nr. 5  umfassend – zugeordnet worden.

Im Zusammenhang mit dem Beschlüssen 268/16 und 284/16 zur Straßenumbenennung wird sich künftig folgendes Bild bezüglich der Zuordnung zu Ortsteilen, Straßen und Hausnummern ergeben:

1.MTS-Siedlung 29 – 40 OT Radepohl (ehem. Gemarkung Radepohl)          MTS-Siedlung 29 – 40 OT Wessin (jetzt Gemarkung Wessin)

2.Landwirtschaftliche Anlage Goldberger Straße 1 OT Radepohl (Gemarkung Radepohl)           Zum Sportplatz 2, OT Wessin (Gemarkung Wessin, Flur 4, Fst. 86)

3.Wohnhaus Goldberger Straße 5 (ehem. Gemarkung Radepohl, Flur 1) OT Radepohl

Goldberger Chaussee 5 OT Radepohl (jetzt Gemarkung Wessin, Flur 4, Fst. 89)

     Ist damit die einzige Hausnummer mit Gemarkung Wessin im OT Radepohl.

Damit wird die Nr. 1 frei und es könnten folgende Hausnummern neu vergeben werden:

4.Anlage des Zweckverbandes Schweriner Umland, jetzt: Gemarkung Radepohl, Flur 2, Fst.
   7 ohne Hausnummer             Goldberger Chaussee 1 OT Radepohl

5.Wohnhaus Goldberger Straße Nr. 3          Goldberger Chaussee Nr. 2 OT Radepohl (jetzt Gemarkung Radepohl, Flur 2, Fst. 5)

6.Doppelhaushälfte Gemarkung Radepohl, Flur 2, Flurstück 4, ohne eigene Hausnummer, zu Nr. 4 gehörig           Goldberger Chaussee Nr. 3 OT Radepohl

 

Die OTV Wessin empfiehlt Folgendes………………………..

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dass folgende Flächen künftig zum Ortsteil Wessin dazugehören sollen:

  1. Gemarkung Wessin, Flur 3, Flurstücke 119 bis 138
    Das betrifft gegenwärtig alle Einwohner in den Gebäuden mit den Hausnummern MTS-Siedlung fortlaufend von 29 bis 40.
  2. Gemarkung Wessin, Flur 4, Flurstück 86

 

Die Änderung der Hausnummern wird befürwortet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ummeldungen im Amt für die Bürger kostenfrei, alle anderen Kosten, die durch Ummeldungen entstehen, sind durch die Bürger zu tragen

Kosten für Straßenschilder

 

 

 

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Anlagen

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