Beschlussvorlage - BV Tra GV 165/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant den Neubau einer Güllelagune in Zuordnung zur Milchviehanlage in Settin. Die Lagune wurde in der 1. Änderung lediglich hinsichtlich der Lage geändert.

 

Das Vorhaben im Außenbereich ist als landwirtschaftliche Anlage gem. § 35 (1) BauGB zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und das Vorhaben nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Das Vorhaben ist zulässig.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Güllelagune in Tramm OT Settin (BA 171359) zu erteilen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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