Beschlussvorlage - BV Tra GV 163/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant den Neubau eines Wochenendhauses im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 6 „Wochenendhaussiedlung IIa“. Dazu wurden nun geänderte Bauunterlagen eingereicht. Der Bauher wird den Teil des massiven Wochendhauses erhalten und den Teil aus Holz abzureißen und neu bauen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden durch den Neubau eingehalten, bis auf die Firsthöhe.

 

Für das Baufeld ist eine maximale Firsthöhe von 13,00 m im B-Plan festgesetzt. Von dieser ist eine Befreiung durch den Bauherrn beantragt. Bei dem bestehenden Gebäude, welches der Bauherr erhalten will, wird bereits im Bestand eine Firsthöhe von 13,86 erreicht. Bei der Bestimmung der zulässigen Firsthöhe im Baufeld wurde in der Planaufstellung offensichtlich nur der topographisch tiefer gelegene Gebäudeteil aus Holz berücksichtigt und nicht der höher gelegene massive Gebäudeteil. Die Raumhöhe des tieferen Gebäudes liegt kaum über 2 m. Im Rahmen des Neubaus soll nunmehr, ebenso wie im massiven Teil, eine normale Raumhöhe von 2,57 m hegestellt werden.

Aufgrund der offensichtlichen Nichtberücksichtigung der bestehenen Firsthöhe des höhergelegenen Gebäudeteils im Bebauungsplan, ist eine Situation entstanden, die für den Bauherrn zu einer offenbar unbeabsichtigten Härte im Sinne des § 31 (2) Nr. 3 BauGB führen würde. Die Befreiung von der Firsthöhe kann für den Neubau erteilt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, dem Neubau des Wochenendhauses auf dem Flurstück 110/19 in der Flur 2 in der Gemarkung Settin zuzustimmen. Der beantragten Befreiung von der Festsetzung zur Firsthöhe des B-Plans Nr. 6 „ Wochenendhaussiedlung IIa“ wird im Rahmen des Neubaus des Wochenendhauses zugestimmt. Die Firsthöhe darf wie beantragt 13,58 m über NHN betragen.

 

Unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes für den massiven Gebäudeteil werden die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans sind einzuhalten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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