Beschlussvorlage - BV Tra GV 162/18
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeindliches Einvernehmen zur Umnutzung gemeindlicher Gebäude zu Wohnzwecken
Hauptstraße 55b u. 55c, 19089 Tramm
Gemarkung Tramm, Flur 1, Flurstücke 190/12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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04.09.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Bauherr plant die Umnutzung der gemeidlich genutzten Gebäude zu Wohnzwecken nach einer Grundstücksteilung der Hauptstraße 55b und 55c in Tramm (in der Karte im Anhang als Fläche I und II benannt).
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung des Ortes Tramm. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge nach § 34 (1) BauGB. Zu bewerten sind, ob sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die durch das Vorhaben überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Vorhaben fügt sich in die nähere bauliche Umgebung ein.
Für das entstehende Grundstück ist die öffentliche Erschließung zu sichern. Dazu ist die bestehende Wegeverbindung (gelbe Markierung) zu den zukünftigen Grundstücken mit den bestehenden Gebäudne öffentlich zu widmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Tramm beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung gemeindlicher Gebäude zu Wohnzwecken nach einer Grundstücksteilung in der Hauptstraße 55b u. 55 c in Tramm (Gemarkung Tramm, Flur 1, Flst. 190/12) zu erteilen.
Die öffentliche Widmung des Weges der zur Erschließung der Grundstücke notwendig ist wird vorgenommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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341,8 kB
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