Beschlussvorlage - BV Pin GV 348/18
Grunddaten
- Betreff:
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Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 14 "Altenhilfezentrum Pinnow" der Gemeinde Pinnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Beate Siraf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Vorberatung
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21.08.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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28.08.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Durchführungsvertrag regelt die Beziehungen zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger im Satzungsgebiet.
Die Vertragsparteien haben mit Datum 25.05.2009 / 18.07.2009 einen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Altenhilfezentrum Pinnow“ der Gemeinde Pinnow gemäß § 11 BauGB geschlossen.
In § 2 dieses Vertrages verpflichtet sich der Vorhabenträger, die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsgebietes auf seine Kosten zu realisieren. Die Pflanzungen sollten spätestens in der Pflanzperiode nach Abschluss der Erschließungsarbeiten für das Gesamtvorhaben, bestehend aus einem Pflegeheim und einer altersgerechten Wohnanlage, anzulegen sein.
Zur Absicherung dieser Verpflichtung sollte der Vorhabenträger eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 20.000 EUR mit Fälligkeit 31.12.2014 beibringen, wenn die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist.
Aus unterschiedlichen Gründen wurde bis zum heutigen Tage lediglich das Pflegeheim errichtet. Somit wurde die Durchführung der grünordnerischen Maßnahmen noch nicht begonnen. Der Bau der altersgerechten Wohnanlage soll aber nunmehr erfolgen, ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung liegt im Amt Crivitz vor.
Als Baubeginn für den ersten Bauabschnitt mit 11 Wohnungen ist Ende August 2018 geplant. Insgesamt sieht die Gesamtplanung des Projektes vier Baukörper mit 35 Wohneinheiten vor. Die grünordnerischen Maßnahmen sollen im Jahr 2019 durchgeführt werden. Anschließend erfolgt eine 5-jährige Entwicklungspflege.
Fertigstellung der Gesamtleistung ist somit der 31.12.2024.
Dies vorausgesetzt übergibt der Vorhabenträger der Gemeinde Pinnow zur fristgerechten Fertigstellung der grünordnerischen Maßnahmen eine Sicherheitsleistung in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Vertragserfüllungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts über 20.000 EUR.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung Pinnow stimmt der in der Anlage beigefügten Zusatzvereinbarung zum Durchführungsvertrag des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Altenhilfezentrum Pinnow“ zwischen der Gemeinde Pinnow und dem Diakoniewerk Neues Ufer gGmbH, Retgendorfer Str. 4 in 19067 Leezen OT Rampe zu.
- Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden beauftragt, die Zusatzvereinbarung zum Durchführungsvertrag zu unterzeichnen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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185,7 kB
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