Beschlussvorlage - BV Cri SV 683/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller beantragt in einem Vorbescheid die Nutzungsänderung des Saals und der Bühne als Theaterraum (für max. 199 Zuschauer) und die Nutzung des Restaurantteils als Gastronomie. Die Nutzung der Wohnung soll weiterhin als privater Wohnraum erfolgen.

 

Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Die nähere bauliche Umgebung stellt sich als Mischgebiet dar.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 19.09 2017 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung (BV 180196) in der Amtsstraße 2 zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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