Beschlussvorlage - BV Cri SV 683/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindliches Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Gebäudes
Amtsstraße 2, 19089 Crivitz
Gemarkung Crivitz, Flur 38, Flst. 10, 11/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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16.08.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Antragsteller beantragt in einem Vorbescheid die Nutzungsänderung des Saals und der Bühne als Theaterraum (für max. 199 Zuschauer) und die Nutzung des Restaurantteils als Gastronomie. Die Nutzung der Wohnung soll weiterhin als privater Wohnraum erfolgen.
Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, „ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Die nähere bauliche Umgebung stellt sich als Mischgebiet dar.
Die Erschließung ist gesichert.
Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 19.09 2017 zu entscheiden.