Beschlussvorlage - BV Cri SV 675/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung der gewerblich genutzten Werkstatt zum Verkostungs- und Verkaufsraum sowie die Umnutzung des dazugehörigen Abstellraums zur Abfüllung von Tee und Gewürzen, Küche und Lager. Weitere Informationen sind der Beschreibung im Anhang enthalten.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung (2.Änderung) des Ortsteils Basthorst. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Das Vorhaben muss sich in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Bauliche Veränderungen finden äußerlich nicht statt. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert. Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Die Frist zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem.§ 36 BauGB läuft bis zum 28.08.2018.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die OTV Gädebehn beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Nutzungsänderung der Werkstatt und des Abstellraums in der Schlossstraße 7 in Crivitz OT Basthorst (BA 180742)

zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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