Beschlussvorlage - BV Cri SV 673/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine notwendige Berichtigung der zuletzt am 28.05.2018 beschlossenen Kita-satzung, da die Regelung zur Halbtagsbetreuung in § 3 fehlerhaft ist.

Halbtagsbetreuung bedeutet 4 Stunden täglich und wird in den Kindertagesstätten „ Uns Lütten“ und „ Marienkäfer“ der Stadt Crivitz von 08.00- 12.00 Uhr ermöglicht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz entsprechend der beigefügten Anlage. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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