Beschlussvorlage - BV Cri SV 678/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr beantragt den Abruch der bestehenden Gartenlaube aus Holz und den Ersatzneubau eines Gartenhauses (Blockbohlenhaus). Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem § 35 BauGB. Die verkehrliche Erschließung ist gesichert.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 05.09.2018 zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (BA 180765) zum Abbruch und und Ersatzneubau eines Gartenhauses (Gemarkung Crivitz, Flur 37, Flst. 58) zu erteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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