Beschlussvorlage - BV Cri SV 669/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller aus Waren M-V möchte auf den Flurstücken 25 und 26 der Flur 20 in der Gemarkung Crivitz einen Solarpark errichten. Dazu soll ein 110 m breiter Streifen nördlich der Bahnlinie Parchim - Schwerin am Moorwiesenweg, nahe der Eisenbahnbrücke, mit Solarmodulen auf ca 2,3 ha bebaut werden.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz ist der Bereich als Fläche für Landwirtschaft dargestellt; die unmittelbar angrenzenden Flächen als Waldflächen. In der Landesweiten Analyse der Landschaftspotentiale (LUNG-MV) sind die Flächen mit einer hohen – sehr hohen Bewertung hinsichtlich des Landschaftsbildes und der Unzerschnittenheit des landschaftlichen Freiraums bewertet worden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zum Zweck der Errichtung des Solarparks nicht zu empfehlen / zu empfehlen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Vorhabenträger werden alle Kosten des Bauleitplanverfahrens getragen, bis auf die Verwaltungskosten im Amt Crivitz.

 

 

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Anlagen

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