Beschlussvorlage - BV Tra GV 154/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Um- und Ausbau eines Wochenendhauses
Bungalowsiedlung IIa, 19089 Tramm OT Göhren
Gemarkung Settin, Flur 2, Flurstück 110/19
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rene Wiese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau/Verkehr, Ordnung/Sicherheit der Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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05.07.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Bauherr plant den Neu-, Um- und Ausbau eines Wochenendhauses im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 6 „Wochenendhaussiedlung IIa“.
Die Festsetzungen des B-Plans setzen für das Baufeld eine maximale Firsthöhe von 13,00 m fest. Diese soll mit dem Vorhaben überschritten werden, insbesondere mit dem Mittelteil mit einer Höhe von 14,86 m. Die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 31 (2) BauGB in Form einer offenbar unbeabsichtigten Härte wird durch keinen Sachverhalt o.ä. begründet.
Darüber hinaus werden verschiedene andere Festsetzungen nicht eingehalten.
Die Grundfläche darf im Baufeld max. 230 m² betragen und die zulässige Größe der Terrasse max. 45 m².Die maximale Grundfläche ist mit 275,64 m² überschritten. Die Fläche für Terassen wird mit insgesamt 54,15 m² überschritten. Die vorhandene Überdachung außerhalb des Baufeldes kann im Rahmen eines Umbaus nicht erhalten werden. Ebenso wird mit dem Schornstein die Baufeldgrenze überschritten.
Die Erschließung ist gesichert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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876,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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886,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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525,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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785,6 kB
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