Beschlussvorlage - BV Tra GV 154/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr plant den Neu-, Um- und Ausbau eines Wochenendhauses im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 6 „Wochenendhaussiedlung IIa“.

 

Die Festsetzungen des B-Plans setzen für das Baufeld eine maximale Firsthöhe von 13,00 m fest. Diese soll mit dem Vorhaben überschritten werden, insbesondere mit dem Mittelteil mit einer Höhe von 14,86 m. Die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 31 (2) BauGB in Form einer offenbar unbeabsichtigten Härte wird durch keinen Sachverhalt o.ä. begründet.

 

Darüber hinaus werden verschiedene andere Festsetzungen nicht eingehalten.

Die Grundfläche darf im Baufeld max. 230 m² betragen und die zulässige Größe der Terrasse max. 45 m².Die maximale Grundfläche ist mit 275,64 m² überschritten. Die Fläche für Terassen wird mit insgesamt 54,15 m² überschritten. Die vorhandene Überdachung außerhalb des Baufeldes kann im Rahmen eines Umbaus nicht erhalten werden. Ebenso wird mit dem Schornstein die Baufeldgrenze überschritten.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Tramm beschließt, der beantragten Befreiung im Rahmen des Neu-, Um- und Ausbaus des Wochenendhauses auf dem Flurstück 110/19 der Flur 2 in der Gemarkung Settin nicht zuzustimmen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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