Beschlussvorlage - BV Tra GV 153/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat in ihrer Sitzung am 11.12.2017 beschlossen, für das Bebauungsplangebiet Nr. 3 „Trammer Straße" die 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet "Südöstliches Lercheneck" liegt am südlichen Siedlungsrand der Stadt Crivitz, umfasst eine Fläche von rund 1,8 ha.

 

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 85 (nordöstlicher Teilbereich), 86 - 102, 103 (nordöstlicher Teilbereich), 135 (nordöstlicher Teilbereich), 136 (nordöstlicher Teilbereich), 137 – 148, 151 – 156 (nordöstlicher Teilbereich) und 181, der Flur 14 in der Gemarkung Crivitz).

 

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Vereinfachung der Verkehrsführung, bei einer gleichzeitigen Reduzierung der Verkehrsfläche. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern in Form von Einzel- und Doppelhäusern werden an die Planungskonzeption angepasst. Die reinen Wohngebiete sollen zugleich als allgemeine Wohngebiete ausgewiesen werden.

 

Die Unterlagen liegen vom 07.05.18 bis 12.06.2018 öffentlich im Amt Crivitz während der Dienststunden aus.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tramm beschließt, im Rahmen der Beteiligung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Stadt Crivitz keine Hinweise und Anregungen mitzuteilen.

 

 

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Finanzielle Auswirkung:

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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