Beschlussvorlage - BV Cri SV 661/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

In Vorbereitung der Abrechnung der Straßenausbaubeitragsmaßnahme „Ausbau des Pappelweges“ im Orsteil Wessin wurde versehentlich ein zweiter gleichlautender Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Entwässerung für diesen Straßenabschnitt vorbereitet und durch die Stadtvertretung gefasst.

Aufgrund der doppelten Beschlusslage ist jetzt die Aufhebung des Beschlusses BV Cri 555/18  vom 29.01.2018 durch die Stadt Crivitz notwendig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt in Ihrer Sitzung den Beschluss BV  Cri 555/18 „Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Entwässerung in der Stadt Crivitz, OT Wessin, Ringstraße“ vom 29.01.2018 aufzuheben.   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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