Beschlussvorlage - BV Pin GV 336/18-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Mit Schreiben vom 22.06.2017 hat die Gemeinde Pinnow die Übertragung des Wasserechtes zur Regulierung des Wasserstandes am Wehr „Goderner Mühle“ beim LK LuP FD Natur- und Umweltschutz beantragt.

Mit Bescheid vom 04.05.2018 erhielt die Gemeinde Pinnow vom FD Natur- und Umweltschutz des LK‘s LuP die wasserrechtliche Erlaubnis für das Aufstauen und Absenken des Wasserstandes am Wehr „Goderner Mühle“. Bei dem in Rede stehenden Gewässer „Goderner Mühlenbach“ handelt es sich um ein Gewässer 2. Ordnung. Für die Gewässer 2. Ordnung sind die örtlichen Wasser- und Bodenverbände zuständig. Speziell in diesem Fall ist der Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“ zuständig. Mit der Ausübung des Aufstauens und des Absenkens des Wasserstandes sollte der Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“ betraut werden. Die mit der wasserrechtlichen Erlaubnis verbundenene Auflagen sollten durch den Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“ gewährleistet werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow überträgt, die, aus der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Aufstauen und Absenken des Wasserstandes am Wehr „Goderner Mühle“ vom 04.05.2018, resultierenden Aufgaben an den Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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