Beschlussvorlage - BV Cri SV 641/18-02

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Anwendung der Satzung in der Praxis hat gezeigt, dass sie an einigen Stellen angepasst werden sollte.

Zum Beispiel wird vorgeschlagen, die Vergabekriterien für die Plätze nach Krippe/Kindergarten und Hort zu unterteilen, da sich der Besuch der Grundschule nach den Schuleinzugsbereichen regelt und somit den Eltern vorgegeben ist. Daher sollte die Vergabe der Hortplätze nicht auf den Wohnort abgestellt werden.

Ebenfalls geregelt werden muss die Abrechnung für die Hortkinder der 4. Klasse für den Monat, in dem sie den Hort verlassen, da die Betreuung, gemäß Kindertagesstättenförderungsgesetz M-V, nur bis zum letzten Schultag erfolgen kann.

Ein weiterer Punkt ist der Übergang vom Kindergarten in den Hort. Die Betreuung im Kindergarten muss bis zum Tag vor der Einschulung gewährt werden. Die Hortbetreuung ist ab dem 1. Schultag möglich. Für dieses Jahr bedeutet das, entsprechend der z.Z. gültigen Satzung, konkret, dass die Eltern für die Kindergartenbetreuung bis zum 17.08.2018 den vollen Elternbeitrag für August zahlen müssten und zusätzlich für die Hortbetreuung ab 20.08.2018 den halben Elternbeitrag. Vorgeschlagen wird, dass nur die Betreuungsart abgerechnet wird, die mehr als die Hälfte des Monats besteht.

Änderungsvorschläge von den Leiterinnen der Einrichtungen gab es keine.

Aus der Kita Wessin wurde die Frage gestellt, wie es zu handhaben ist, wenn in Monaten mit weniger zu betreuenden Kindern die notwendige Stundenzahl der Erzieher zurückgeht.

Da es auch Monate mit Mehrstunden gibt, wäre ein durch die Leiterin zu führendes Arbeitszeitkonto empfehlenswert.

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 08.05.2018 den Beschluss der Satzungsänderung empfohlen. Die Elternbeiträge werden nicht geändert, aber in den Anlagen sollen zukünftig nur noch die Elternbeiträge aufgeführt werden, da auch nur diese festgelegt werden.

Eine Übersicht über die Zusammensetzung der Kosten, einschließlich der Elternentlastung wird bei notwendigen Änderungen in die Sachverhaltsdarstellung aufgenommen.

Für die derzeit gültigen Beträge sieht das wie folgt aus:

 

 

Kita „Uns Lütten“

Krippe

Ganztags-

Betreuung in €

Teilzeit-

Betreuung in €

Halbtags-

Betreuung in €

Gesamtkosten

942,87

589,87

413,38

Landesmittel

212,00

127,20

  84,80

Kreismittel

  61,06

  36,63

  24,42

verbleibende

Kosten

669,81

426,04

304,16

Gemeindeanteil

334,91

213,02

152,08

Elternanteil

334,90

213,02

152,08

Elternentlastung (Land)

150,00

  90,00

  60,00

tatsächlich zu zahlender Elternanteil

184,90

123,02

  92,08

 

 

 

 

Kindergarten

 

 

 

Gesamtkosten

518,06

334,99

243,45

Landesmittel

117,00

  70,20

  46,80

Kreismittel

  33,70

  20,22

  13,48

verbleibende

Kosten

367,36

244,57

183,17

Gemeindeanteil

183,68

122,29

  91,59

Elternanteil

183,68

122,28

  91,58

Elternentlastung (Land)

  50,00

  30,00

  20,00

tatsächlich zu zahlender Elternanteil

133,68

  92,28

  71,58

Erhöhung der Elternent-lastung im Vorschuljahr auf

  80,00

  48,00

  32,00

tatsächlich zu zahlender Elternanteilim Vorschuljahr

103,68

  74,28

  59,58

 

 

 

 

Kita „Marienkäfer“

 

 

 

 

Gesamtkosten

497,32

324,29

237,78

Landesmittel

117,00

  70,20

  46,80

Kreismittel

  33,70

  20,22

  13,48

verbleibende Losten

346,62

233,87

177,50

Gemeindeanteil

173,31

116,94

  88,75

Elternanteil

173,31

116,93

  88,75

Elternentlastung (Land)

  50,00

  30,00

  20,00

tatsächlich zu zahlender Elternanteil

123,31

  86,93

  68,75

Erhöhung der Elternent-lastung im Vorschuljahr auf

  80,00

  48,00

  32,00

tatsächlich zu zahlender Elternanteilim Vorschuljahr

  93,31

  68,93

  56,75

 

 

 

 

Hort

 

 

 

Gesamtkosten

235,61

151,85

 

Landesmittel

  71,00

  42,60

 

Kreismittel

  20,45

  12,27

 

verbleibende

Kosten

144,16

  96,98

 

Gemeindeanteil

  72,08

  48,49

 

Elternanteil

  72,08

  48,49

 

Elternentlastung (Land)

    0,00

    0,00

 

tatsächlich zu zahlender Elternanteil

  72,08

  48,49

 

 

Die geänderten Textpassagen der vorliegenden Satzung sind rot gekennzeichnet.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz entsprechend der beigefügten Anlage.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend der Anlagen

 

 

 

 

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Anlagen

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