Beschlussvorlage - BV Pin GV 320/18-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Präsident des Landesgerichtes Schwerin hat mit Schreiben vom 20. Juli 2017 auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 07.Juli 2017 festgelegt, dass von der Gemeinde Pinnow gemäß § 43 Abs.1  Gerichtsverfassungsgesetz für das Amt des Schöffen mindestens 4 Kandidaten für 2 Vorschläge dem Amtsgericht Schwerin zu unterbreiten sind. (In die Vorschlagsliste sind nach § 36 Abs 4 GVG mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen wie als erforderliche Zahl von den Landgerichtspräsidenten mitgeteilt wurde.)

 

Die Vorschlagsliste sollen bis zum 1. Mai 2018 durch die Gemeinde aufgestellt, spätestens ab dem 1. Juni 2018 für jedermann eine Woche öffentlich ausgelegt und bis zum 1. Juli 2018 nach einer einwöchigen öffentlichen Bekanntmachung beim Amtsgericht eingereicht werden.

 

Da alle Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder (mindestens aber die Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder) der Gemeindevertretung benötigen, wird  eine Einzelabstimmung über jeden einzelnen Bewerber empfohlen.

 

Die Liste der Bewerber mit den benötigten Angaben ist in der Anlage beigefügt. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pinnow beschließt über die dem Amstgericht Schwerin für die Schöffenperiode 2019-2023 vorzuschlagenden Bewerber und Bewerberinnen:

 

 

Ja-StimmenNein- StimmenStimmenthaltung

Christina Ulrich

Hennig Grabosch

Simone Brückmann

Peter Wendt

Edith Brüggert

Katrin Kuchmetzki

Heinz Ulrich Segieth

Jörn Reinhardt

Christian Hajdas

Stefanie Gulbin-Schmitz

 

Die mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Gemeindevertreter (mindestens mit der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter) bestätigten Vorschläge sind auf die Vorschlagsliste der Gemeinde für die Schöffenwahl 2019 aufzunehmen. Die Vorschlagsliste ist nach öffentlicher Bekanntgabe zusammen mit etwaig eingegangenen Einsprüchen fristgerecht beim Amtsgericht Schwerin einzureichen

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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