Beschlussvorlage - BV Cri SV 643/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die derzeit gültige Entgeltsatzung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Crivitz wurde auf Grund von Hinweisen der Schulen überprüft.

In mehreren Vorberatungen mit dem Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung  der Stadt Crivitz wurde die neue Satzung inhaltlich abgestimmt und sich darauf verständigt, dass die Überlassung von Räumlichkeiten der Schulen in die bestehende Nutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten der Stadt Crivitz integriert werden sollte.

Für die Schulen wurde eine neue Satzung erarbeitet, die jetzt nur noch die Nutzung von Schulbüchern regelt und eine Grundlage für die tägliche Umsetzung in den Schulen darstellt.

 

Die Entgeltsatzung für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Crivitz ist aufzuheben.

Bis zur Überarbeitung der Nutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten der Stadt Crivitz gibt es dann aber keine Regelung zur Überlassung von Räumlichkeiten der Schulen.

Wir empfehlen, dass die neue Satzung bereits jetzt beschlossen und die bestehende Satzung aufgehoben wird.

 

Auf der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 06.03.2018 wurde die Empfehlung zur Beschlussfassung gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung über die Ausleihe von Schulbüchern (Schulbuchsatzung) für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Crivitz entsprechend der beigefügten Anlage. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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