Beschlussvorlage - BV Cri SV 646/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Aufgrund des immer schlechter werdenden Zustands (Längsrisse, Versackungen und Gossenschäden) der Ortsdurchfahrt (Amtsstraße, Rathausstr., Große Straße, Fritz-Reuter-Straße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Kirchenstraße, Goethestraße, Weinbergstraße und Parchimer Straße) in Crivitz (ehemalige B321) gab es bereits mit verschiedenen Firmen Ortstermine zu dieser Thematik.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Instandsetzung der Asphaltdecke (Deckenerneuerung) und der Gosse in den nächsten Jahren unumgänglich wird. Hinzu kommt, dass aufgrund der in den letzten Jahren immer wieder vorgenommenen Arbeiten zur Unterhaltung der öffentlichen Versorgungsleitungen die Straßenoberfläche zusätzlich gestört wurde. Ferner muss auch erwähnt werden, dass an der Ortsdurchfahrt seit ihrem grundhaften Ausbau im Jahr 1997 bis auf kleinere Unterhaltungsmaßnahmen keine größeren Arbeiten notwendig waren.

Weiterhin wurde durch die Fachfirmen mitgeteilt, dass das Schadensbild der Kantenabbrüche z.B. in der Amtsstraße kein Einzelfall ist und in gleicher Ausprägung auch in Parchim oder Lübz vorkommt.

Als Grund für diese Schäden wird angenommen, dass im Laufe der Zeit der „Fugen-Beton“ zwischen den Natursteinpflastersteinen in der Gosse verwittert und ausgespült wird. Somit hat dann erst die Gosse und etwas später auch die Straße „Luft“, um auseinanderzuwandern. Dies führt dann zu Längsrissen am Straßenrand, die wiederum im Winter durch Feuchtigkeit auffrieren und den Schaden noch vergrößern (Frost- Tau-Wechsel).

Grundsätzlich muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer Straße mit dieser Verkehrsbelastung die Deckschicht nach ca. 20-25 Jahren verschlissen ist und daher erneuert werden muss (normative Nutzungsdauer erreicht).

Aufgrund der o.g. Gründe und der immer größer werdenden Oberflächenschäden werden von Seiten der Amtsverwaltung folgende Instandhaltungsmaßnahmen vorgeschlagen:

  1. Die Kantenabbrüche sind umgehend provisorisch mit Asphalt zu schließen.
  2. Ein Planungsbüro ist zu beauftragen, um eine entsprechende Deckensanierung  für den ersten Teilabschnitt z.B. Amtsstraße mit Gossenerneuerung vorzubereiten und für die Sommerferien 2019 auszuschreiben.
  3. Für den HH 2019 sind entsprechende Mittel zur Realisierung dieser Maßnahme einzustellen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Stadt Crivitz empfiehlt der Stadtvertretung, die Instandsetzung der Ortsdurchfahrt in Crivitz (ehemalieg B321) entsprechend dem Vorschlag der Amtsverwaltung vorzubereiten und durchzuführen. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Werden gemäß Kostenannahme im HH 2019 berücksichtigt.

 

 

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