Beschlussvorlage - BV Cri SV 644/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Kladow, Flur 1, Flurstück 13/7 im Parkweg in Kladow hat einen Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt für das benannte Grundstück gestellt. Die Breite der geplanten Zufahrt gibt der Antragsteller mit 5 m an. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt. Gegenwärtig ist der Zufahrtsbereich unbefestigt. Der Antragsteller möchte diesen Bereich nun befestigen.

 

Mit der Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:

1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers

2. die Herstellung der Zufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden

3. die Zufahrt ist analog (Optik) zu den örtlichen Gegebenheiten zu befestigen

4. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen

5. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden 

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz stimmt dem Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt mit einer Breite von 5 m in der Gemarkung Kladow, Flur 1, Flurstück 13/7 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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