Beschlussvorlage - BV Tra GV 151/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Auf der Gemeindevertretersitzung vom 29.06.2017 hat die Gemeinde Tramm sich darüber geeinigt, dass die Zusammenlegung der postalischen Anschrift für die Ortsteile Göhren, Settin und Bahlenhüschen zunächst noch zurückgestellt werden soll.

 

Die Deutsche Post AG hat nun festgestellt, dass für die Gemeinde Tramm zunehmend nur noch der Gemeindename als postalischer Ort genutzt wird.

 

Daher will die Post die einheitliche Postleitzahl nun endgültig vollziehen und nicht mehr warten. Die Deutsche Post AG will dies aber gern im Einverständnis mit der Kommune vornehmen

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Vorhaben der Deutschen Post AG, die Gemeindebildung postalisch nachzuvollziehen mit der einheitlichen Postleitzahl 19089, stimmt die Gemeinde Tramm zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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