Beschlussvorlage - BV Tra GV 130/18-01

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Ortsnetzverkabelung Bahlenhüschen (durch die WEMAG) und den gemeindlichen Straßenbauarbeiten „Weg zur Forstscheune“ im Sommer/Herbst 2013 hat die Gemeinde Tramm bereits vorsorglich die Mitverlegung eines entsprechenden Straßenbeleuchtungskabels für die Erneuerung der alten Straßenbeleuchtung (an der Freileitung) beauftragt und verlegen lassen

Im Jahre 2014 erfolgte unter Zuhilfenahme von Fördermitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommerin und der Europäischen Union gemäß der neu aufgelegten Klimaschutz-Förderrichtlinie (Kommune) „Zur Reduzierung der schädlichen Treibhausgasen“ dann die komplette Erneuerung der maroden Straßenbeleuchtungsanlagen in der Ortslage Bahlenhüschen (Freileitung) und der Molkereistraße in Tramm.

Diese Maßnahme wurde dann im Jahre 2016 ebenfalls unter Zuhilfenahme von Fördermitteln weitergeführt und es wurden alle übrigen Straßen in der Ortslage Tramm mit Ausnahme der Blauen Straße auf energieeffizienter LED-Technik umgerüstet.

In der Blauen Straße (Unterdorf) erfolgte in diesem Zuge aber auch die Erneuerung der gesamten Straßenbeleuchtungsanlage, allerdings mit dem Unterschied, dass diese Maßnahme nicht gefördert und nicht wie in den übrigen Straßen die LED-Technik installiert wurde, sondern eine entsprechende Energiesparleuchte.

 

Diese Maßnahmen tragen erheblich zur Einsparung von Strom bei und verringern somit gleichzeitig die Emission der schädlichen Treibhausgase, welche bei der Erzeugung von Strom entstehen. Weiterer positiver Effekt für die Gemeinde ist, dass durch diese Maßnahmen nicht nur Stromkosten eingespart werden, sondern auch sonstige Unterhaltungskosten (Reparaturkosten), die den Haushalt der Gemeinde entlasten. 

 

Gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) ist die Kommune verpflichtet, bei Baumaßnahmen am Straßenkörper und ihren Teileinrichtungen (Gehweg, Beleuchtung, Entwässerung) Straßenausbaubeiträge zu erheben, sobald die Grundvoraussetzungen (Verbesserung der Anlage, Verlängerung der Nutzungszeit usw.) erfüllt sind. Für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung sind diese gegeben. Des Weiteren wurde im Rahmen von Gemeindevertretersitzungen (wie z.B. am 13.08.2013), einer Anliegerinformation und der Einwohnerversammlung am 14.01.2016 über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen informiert.

 

Für die Erhebung von Beiträgen ist es erforderlich, dass die sachliche Beitragspflicht eingetreten ist. Diese entsteht, wenn

 

-          die Baumaßnahme beendet ist, d.h. das Bauprogramm erfüllt ist,

-          die (endgültige) Rechnungslegung möglich ist, mithin der Aufwand für die Maßnahme endgültig festgestellt werden kann. Die endgültige Ermittlung des Aufwandes setzt das Vorliegen aller Unternehmerrechnungen, und zwar aller Schlussrechnungen, voraus, und

-          ein Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss gefasst wurde.

 

Der Zeitpunkt der Entstehung  der sachlichen Beitragspflicht ist maßgebend für die Auslösung der Frist für die Festsetzungsverjährung. Diese beträgt nach § 12 KAG M-V in Verbindung mit § 168 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung vier Jahre. Sie beginnt gemäß § 12 KAG M-V i.V.m. § 170 Abgabenordnung mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tramm beschließt für die abgeschlossene Baumaßnahme „Beleuchtung Tramm und Beleuchtung Bahlenhüschen“ gemäß § 3 der Straßenbaubeitragssatzung für die Teileinrichtung Straßenbeleuchtung, Ausbaubeiträge selbstständig zu erheben und für die Baumaßnahmen folgende Abschnitte/Anlagen zu bilden:

 

1. Abschnitt/Anlage: Hauptstraße L1009 und K 30 zwischen L1009 und Abzweig Molkereistraße (Anlage 1 der Beschlussvorlage)

 

2. Abschnitt/Anlage:Hauptstraße K 30 von Molkereistraße bis Ortsausgang in Richtung Göhren (Anlage 1 der Beschlussvorlage)

 

3. Abschnitt/Anlage:Hauptstraße „Kohlenstraße“ von K 30 bis Ende Bebauung (Anlage 1 der Beschlussvorlage)

 

4. Abschnitt/Anlage:Hauptstraße „Um die Kirche“ von K 30 bis Lewitzstraße

(Anlage 1 der Beschlussvorlage)

 

5. Abschnitt/Anlage:Lewitzstraße von K 30 bis Ortsausgang Richtung Rusch (Anlage 1 der Beschlussvorlage)

 

6. Abschnitt/Anlage:Molkereistraße von K 30 bis Ende der Bebauung

(Anlage 2 der Beschlussvorlage)

 

7. Abschnitt/Anlage:Settiner Straße von K 30 bis Ende der Bebauung

(Anlage 2 der Beschlussvorlage)

 

8. Abschnitt/Anlage:Blaue Straße vom Abzweig Settiner Straße bis Ende Wohnbebauung (Anlage 2 der Beschlussvorlage)

 

9. Abschnitt/Anlage:Hauptstraße „Am Sportplatz“ von L 1009 bis Ortsausgang Richtung Ruthenbeck (Anlage 2 der Beschlussvorlage)

 

10. Abschnitt/Anlage: OT Bahlenhüschen, Zum Forsthof und AmWald, gesamte Ortslage innerorts (Anlage 3 der Beschlussvorlage)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Geschätzte Einnahme ca. 55.000,00 €.

 

 

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Anlagen

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