Beschlussvorlage - BV Tra GV 149/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Mit Abberufung des bisherigen Wehrführers Ingo Köcher am 15.06.2017, hat diese Funktion der bisherige stellv. Wehrführer Jan Dobbertin übernommen. Eine Neuwahl hat bis dato nicht stattgefunden, da die Wehr sich zunächst neu aufstellen wollte.  Somit ist die Funktion des stellv. Wehrführers derzeit unbesetzt.  Da der Kamerad Thorsten Dobbertin derzeit unterstützend tätig ist, wird seitens des Bürgermeister empfohlen im die Aufwandsentschädigung des stellv. Wehrführers in Höhe von mtl. 75,- € auszuzahlen. Die Auszahlung soll bis zur Neuwahl, längstens jedoch bis 31.12.2018 erfolgen.

Gem. § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern vom 28.11.2013 können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. Diese Aufwandsentschädigungen sollen alle erhöhten Aufwendungen abgelten.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt Herrn Thorsten Dobbertin für die Unterstützung des Wehrführers eine mtl. Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,00 € bis zur Wahl eines Stellv. Wehrführers, längstens jedoch bis zum 31.12.2018 auszuzahlen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

825 € im HH eingestellt.

 

 

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