Beschlussvorlage - BV Tra GV 146/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

 

Im § 2 Abs.3 der Geschäftsordnung ist geregelt, dass Mitglieder von Ausschüssen als Zuhörer an den nicht öffentlichen Beratungen der Gemeindevertretung in Angelegenheiten teilnehmen, bei denen sie vorher bereits beratend mitgewirkt haben.

Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 3 KV M-V haben sachkundige Einwohner für die Teilnahme im Ausschuss die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder der Gemeindevertretung. Die gleichen Rechte und Pflichten der sachkundigen Einwohner beschränken sich auf die Teilnahme im gewählten Ausschuss, nicht in der Gemeindevertretung. Von daher steht den sachkundigen Einwohnern nicht das Recht zu, an dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung teilzunehmen. Aus diesem Grunde sollte § 2 Abs. 3 ersatzlos gestrichen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, folgende Änderung der Geschäftsordnung zu beschließen:

 

2. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Tramm

 

§ 1

Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Tramm vom 29.09.2011, zuletzt geändert am 02.11.2017, wird wie folgt geändert:

 

  1. § 2 Abs. 3 wird gestrichen.
  2. § 2 Abs. 4 wird § 2 Abs. 3.

§ 2

Die 2. Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft.

 

Tramm, den

 

 

von Walsleben

Bürgermeister

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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