Beschlussvorlage - BV Tra GV 144/18
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahlen 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Wirtschaftsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Storm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Tramm
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Entscheidung
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26.04.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Präsident des Landesgerichtes Schwerin hat mit Schreiben vom 20. Juli 2017 auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 07.Juli 2017 festgelegt, dass von der Gemeinde Tramm gemäß § 43 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz für das Amt des Schöffen mindestens 2 Kandidaten für 1 Vorschlag dem Amtsgericht Ludwigslust zu unterbreiten sind. (In die Vorschlagsliste sind nach § 36 Abs 4 GVG mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen wie als erforderliche Zahl von den Landgerichtspräsidenten mitgeteilt wurde.)
Die Vorschlagsliste sollen bis zum 1. Mai 2018 durch die Gemeinde aufgestellt, spätestens ab dem 1. Juni 2018 für jedermann eine Woche öffentlich ausgelegt und bis zum 1. Juli 2018 nach einer einwöchigen öffentlichen Bekanntmachung beim Amtsgericht eingereicht werden.
Da alle Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder (mindestens aber die Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder) der Gemeindevertretung benötigen, wird eine Einzelabstimmung über jeden einzelnen Bewerber empfohlen.
Die Liste der Bewerber mit den benötigten Angaben ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tramm beschließt über die dem Amstgericht Ludwigslust für die Schöffenwahl 2019 vorzuschlagenden Bewerber:
Ja-StimmenNein- StimmenStimmenthaltung
Annemarie Hagen
Matthias Beresowski
Karin Müller
Die mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Gemeindevertreter (mindestens mit der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter) bestätigten Vorschläge sind auf die Vorschlagsliste der Gemeinde für die Schöffenwahl 2019 aufzunehmen. Die Vorschlagsliste ist nach öffentlicher Bekanntgabe zusammen mit etwaig eingegangenen Einsprüchen fristgerecht beim Amtsgericht Ludwigslust einzureichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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57 kB
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