Beschlussvorlage - BV Pin GV 325/18
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Herstellung einer Grundstückszufahrt in der Gemarkung Godern, Flur 1, Flurstück 246
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Tobias Liebig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Umwelt-, Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten der Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow
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Vorberatung
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18.04.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gemeinde Pinnow
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Entscheidung
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24.04.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Eigentümer des Grundstückes in der Gemarkung Godern, Flur 1, Flurstück 246 hat einen Antrag auf Herstellung einer zweiten Grundstückszufahrt zu dem benannten Grundstück gestellt. Gegenwärtig schließt das Grundstück über eine sich im südwestlichen Teil des Grundstückes befindliche Zufahrt an die öffentliche Straße an. Das Grundstück ist gegenwärtig mit einem EFH bebaut. Nun soll im nördlichen Teil des Grundstückes ein weiteres EFH entstehen. Der nördliche Teil des Grundstückes soll über die beantragte zweite Zufahrt an die öffentliche Straße angeschlossen werden. Dazu muss der straßenbegrenzende Bordstein abgesenkt werden und der Streifen zwischen Grundstück und Straße in der Form befestigt werden, dass er überfahren werden kann.
Der Antragsteller hat 5 m Zufahrtsbreite beantragt. Eine angemessene Zufahrtsbreite kann vorliegen, wenn sie mindestens 3 m beträgt.
Mit der Erlaubnis zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind folgende Auflagen verbunden:
1. alle durch die Baumaßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers
2. die Herstellung der Grundstückszufahrt darf nur von einer Fachfirma unter Einhaltung der für den Straßenbau geltenden Ausbaurichtlinien und Vorschriften vollzogen werden
3. vor Beginn der Baumaßnahme hat der Antragsteller eine verkehrsrechtliche Genehmigung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim einzuholen
4. das auf dem antragsgegenständlichen Grundstück anfallende Oberflächenwasser darf nicht über die Grundstückszufahrt auf öffentliche Flächen ein- bzw. abgeleitet werden
Die Verwaltung empfiehlt die Erlaubnis zur Herstellung einer Grundstückszufahrt nur unter Einhaltung der genannten Auflagen zu erteilen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow stimmt dem Antrag zur Herstellung einer zweiten Grundstückszufahrt und der damit verbundenen Absenkung des Bordsteins auf einer Breite von 5 m in der Gemarkung Godern, Flur 1, Flurstück 246 unter den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Auflagen zu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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