Beschlussvorlage - BV Cri SV 610/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bauherr hat in einem Vorbescheid gem § 75 LBauO MV die Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Ferienwohnungen in der Schlossstraße in Basthorst beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung (2.Änderung) des Ortsteils Basthorst. Das Vorhaben befindet sich nicht in einer einbezogenen Fläche gem. § 2.1 der Satzung. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 (1) BauGB. Das Vorhaben muss sich in Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der Bebauung der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

In der Anhörung wird auf die in der näheren Umgebung des Vorhabens bestehenden Gewerbebetriebe und Vorhaben der Beherbergung verwiesen. Vor diesem Hintergrund ist die Ferienhausnutzung, als nicht störendes Gewerbe oder untergeordnetes Beherberungsgewerbe, dem gegebenen Rahmen entsprechend zulässig.

 

Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert. Die Zufahrt ist gesondert im Amt Crivitz zu beantragen.

 

Die Frist zur Anhörung § 71 LBauO M-V läuft bis zum 20.04.2018.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Ferienwohnungen in der Schlossstraße in Crivitz OT Basthorst (BV 170274)

zu erteilen.

 

Die Zufahrt zum Grundstück ist gesondert im Amt Crivitz zu beantragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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