Beschlussvorlage - BV Cri SV 601/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Trammer Straße“ soll in dem unbebauten und noch nicht erschlossenen Teil südlich der Straße Lercheneck geändert werden.

 

Aufgrund der geringfügigen Änderung des Geltungsbereiches, der Überarbeitung der naturschutzfachlichen Maßnahmen zum Artenschutz erfolgt eine weitere Beteiligung und Offenlage zum überarbeiteten Entwurf des B-Plans. Weiterhin ist es bei der Nummerierung  der Änderung zu einer Doppeklbeneuung gekommen. Die Bezeichnung lautet daher 3. Änderung des B-Plans Nr. 3 „Trammer Straße“.

 

Die Hinweise aus den in der abgeschlossenen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sind in die Unterlagen eingearbeitet worden. Die tabellarische Übersicht zur Zwischenabwägung über den Umgang mit den Hinweisen befindet sich im Anhang.

Das Plangebiet der 3. Änderung liegt am südlichen Siedlungsrand der Stadt Crivitz und umfasst eine Fläche von rund 1,50 ha. Es ist wie folgt begrenzt:

  • nördlich:durch Wohnbebauung entlang der Straße der Straße „Lercheneck“
  • östlich:durch eine Kompensationsfläche des B-Plans Nr. 3 „Trammer Straße“
  • südlich:durch eine Kompensationsfläche des B-Plans Nr. 3 „Trammer Straße“
  • westlich:durch ungenutzte brache Baulandflächen

Der Plangeltungsbereich enthält die Flurstücke 85 (nordöstlicher Teilbereich), 86 – 103 (nordöstlicher Teilbereich), 135 – 148, 151 – 156, 178, 179 (nordöstlicher Teilbereich), Flur 14 in der Gemarkung Crivitz.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Crivitz beschließt, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Trammer Straße“der Stadt Crivitz, welches mit dem Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2017 eingeleitet wurde, nunmehr in der Bezeichnung 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Trammer Straße“ der Stadt Crivitz weiterzuführen.
  2. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, ohne eine Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB, unter Anerkennung der durchgeführten Verfahrensschritte weitergeführt.
  3. Die Stadt Crivitz stimmt dem vorliegenden überarbeiteten Entwurf einschließlich der Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Trammer Straße“ zu.
  4. Der Entwurf der Bebauungsplansatzung ist einschließlich der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
  5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Crivitz öffentlich bekanntzumachen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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