Beschlussvorlage - BV Cri SV 600/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Gehweges in der Freiheitsallee in der Stadt Crivitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Matthias Beresowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Crivitz
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Entscheidung
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26.03.2018
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Sachverhaltsdarstellung:
Der Gehweg in der Freiheitsallee bedarf aufgrund seines mangelhaften Zustandes einer grundhaften Erneuerung. Der Gehweg ist ca. 50 Jahre alt und mit Gehwegplatten befestigt.
Finanzierungsplan:
Baukosten ca. 80.700,00 € (brutto)
(vorl. Kostenschätzung Ing.-Büro BAUWAS v. 22.02.2018)
Baunebenkosten (Planung/Vermessung) ca. 14.800,00 € (brutto)
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Gesamtsumme ca. 95.500,00 € (brutto)
Unter Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen erfolgt ein pauschaler Zuschlag von rd. 5 %, sodass sich eine vorläufige Gesamtinvestitionssumme von 100.00,00 € (brutto) ergibt. Dieser Betrag wurde bereits in der Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt und veranschlagt.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wieder-nutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) können für das geplante Bauvorhaben Fördermittel beantragt werden. Die Förderquote beträgt 100 %. Davon sind 75 % EU-Mittel. Die verbleibenden 25 % sind als nationaler Kofinanzierungsanteil durch die Stadt Crivitz zu tragen. Der Förderantrag muss bis zum 29.03.2018 beim Landesförderinstitut M-V vorliegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2018 den grundhaften Ausbau des Gehweges in der Freiheitsallee. Das Amt für Stadt- und Gemeindeent-wicklung/SG Tiefbau wird beauftragt, bis zum 29.03.2018 einen Fördermittelantrag gemäß LEFDRL M-V beim Landesförderinstitut M-V zu stellen.