Beschlussvorlage - BV Cri SV 600/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung: 

Der Gehweg in der Freiheitsallee  bedarf aufgrund seines mangelhaften Zustandes einer grundhaften Erneuerung. Der Gehweg ist ca. 50 Jahre alt  und mit Gehwegplatten befestigt.

 

Finanzierungsplan:

Baukosten                                                                                    ca. 80.700,00 € (brutto)

(vorl. Kostenschätzung Ing.-Büro BAUWAS v. 22.02.2018)

Baunebenkosten (Planung/Vermessung)                                     ca. 14.800,00 € (brutto)

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Gesamtsumme                                                                              ca. 95.500,00 € (brutto)

 

Unter Berücksichtigung zu erwartender Kostensteigerungen erfolgt ein pauschaler Zuschlag von rd. 5 %, sodass sich eine vorläufige Gesamtinvestitionssumme von 100.00,00 € (brutto) ergibt. Dieser Betrag wurde bereits in der Haushaltsplanung 2018 berücksichtigt und veranschlagt.

Gemäß der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wieder-nutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) können für das geplante Bauvorhaben Fördermittel beantragt werden. Die Förderquote beträgt 100 %. Davon sind 75 % EU-Mittel. Die verbleibenden 25 % sind als nationaler Kofinanzierungsanteil durch die Stadt Crivitz zu tragen. Der Förderantrag muss bis zum 29.03.2018 beim Landesförderinstitut M-V vorliegen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2018 den grundhaften Ausbau des Gehweges in der Freiheitsallee. Das Amt für Stadt- und Gemeindeent-wicklung/SG Tiefbau wird beauftragt, bis zum 29.03.2018 einen Fördermittelantrag gemäß LEFDRL M-V beim Landesförderinstitut M-V zu stellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2018 sind unter dem Produkt 54100, Konto 096, Projekt 18 „Gehweg Freiheitsallee“ 100.000 € eingestellt

 

 

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