Beschlussvorlage - BV LaB GV 082/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass die Vorschlagsliste bis zum 1. Mai 2018 durch die Gemeinde aufgestellt werden muss, da die nächste Gemeindevertretersitzung erst am 16.05.2018 stattfindet, ist eine Entscheidung in der heutigen Sitzung notwendig.

 

Der Präsident des Landesgerichtes Schwerin hat mit Schreiben vom 20. Juli 2017 auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 07.Juli 2017 festgelegt, dass von der Gemeinde Langen Brütz gemäß § 43 Abs.1  Gerichtsverfassungsgesetz für das Amt des Schöffen mindestens 2 Kandidaten für 1 Vorschlag dem Amtsgericht Schwerin zu unterbreiten sind. (In die Vorschlagsliste sind nach § 36 Abs 4 GVG mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen wie als erforderliche Zahl von den Landgerichtspräsidenten mitgeteilt wurde.)

 

Die Vorschlagsliste soll bis zum 1. Mai 2018 durch die Gemeinde aufgestellt, spätestens ab dem 1. Juni 2018 für jedermann eine Woche öffentlich ausgelegt und bis zum 1. Juli 2018 nach einer einwöchigen öffentlichen Bekanntmachung beim Amtsgericht eingereicht werden.

 

Da alle Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder (mindestens aber die Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder) der Gemeindevertretung benötigen, wird  eine Einzelabstimmung über jeden einzelnen Bewerber empfohlen.

 

Die Liste der Bewerber mit den benötigten Angaben ist in der Anlage beigefügt.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Langen Brütz beschließt über den dem Amtsgericht Schwerin für die Schöffenwahl 2019 vorzuschlagenden Bewerber und die Bewerberin:

 

Ja-StimmenNein- StimmenStimmenthaltung

Robert Sommer

Petra Zoschnik

 

Die mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Gemeindevertreter (mindestens mit der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Gemeindevertreter) bestätigten Vorschläge sind auf die Vorschlagsliste der Gemeinde für die Schöffenwahl 2019 aufzunehmen. Die Vorschlagsliste ist nach öffentlicher Bekanntgabe zusammen mit etwaig eingegangenen Einsprüchen fristgerecht beim Amtsgericht Schwerin einzureichen

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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