Beschlussvorlage - BV Cri SV 582/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Präsident des Landesgerichtes Schwerin hat mit Schreiben vom 20. Juli 2017 auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 07.Juli 2017 festgelegt, dass von der Stadt Crivitz

gemäß § 43 Abs.1  Gerichtsverfassungsgesetz für das Amt des Schöffen mindestens 10 Kandidaten für 5 Vorschläge dem Amtsgericht Ludwigslust zu unterbreiten sind. (In die Vorschlagsliste sind nach § 36 Abs. 4 GVG mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen wie als erforderliche Zahl von den Landgerichtspräsidenten mitgeteilt wurde.)

 

Die Vorschlagsliste soll bis zum 1. Mai 2018 durch die Gemeinde aufgestellt, spätestens ab dem 1. Juni 2018 für jedermann eine Woche öffentlich ausgelegt und bis zum 1. Juli 2018 nach einer einwöchigen öffentlichen Bekanntmachung beim Amtsgericht eingereicht werden.

 

Da alle Bewerberinnen und Bewerber entsprechend den Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes die 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder (mindestens aber die Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder) der Stadtvertretung benötigen, wird  eine Einzelabstimmung über jeden einzelnen Bewerber empfohlen.

 

Die Liste der Bewerber mit den benötigten Angaben ist in der Anlage beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt über die dem Amstgericht Ludwigslust für die Schöffenwahl 2019 vorzuschlagenden Bewerber und Bewerberinnen

 

                                                  Ja-Stimmen              Nein- Stimmen        Stimmenthaltung

Mattes Griffel

Uwe-Jens Fröhlich

Ralf Lüdemann

Falk Conell

Hans-Jürgen Tiedtke

Hartmut Stadie

Andreas Jätschmann

Hannelore Schmalfeldt

Ursula Margot Fritzsche

Bärbel Petterson

Bettina Lisbeth Kiene

 

Die mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stadtvertreter (mindestens mit der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Stadtvertreter) bestätigten Vorschläge sind auf die Vorschlagsliste der Stadt für die Schöffenwahl 2019 aufzunehmen. Die Vorschlagsliste ist nach öffentlicher Bekanntgabe zusammen mit etwaig eingegangenen Einsprüchen fristgerecht beim Amtsgericht Ludwigslust einzureichen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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