Beschlussvorlage - BV Pin GV 314/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Aktuell besteht noch die Möglichkeit  Fördermittel aus den Fördermittelprogrammen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Projektträger Jülich (Bund) für  Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen zu beantragen. Die Förderung beim LFI beträgt 50 % und zusätzlich beim Projektträger Jülich (Bund) 25 %. Wie lange Art und der Umfang der Förderung bestehen bleiben ist aktuell nicht einschätzbar. Aus diesem Grund wurde kurzfristig die Möglichkeit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Baugebieten „Wohngebiet Pinnow Süd“ und „Kirchenland“ und der Seestraße innerhalb der Ortslage mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Anzahl der vorhandenen Lichtpunkte                                                    129 Stück

Investitionsaufwand / Kostenschätzung                                         59.500 € brutto

Fördermittel LFI (50%)                                                                  29.750 € brutto

Fördermittel Bund (25%)                                                               14.875 € brutto

Verbleibende Eigenmittel der Gemeinde                                       14.875 € brutto

 

Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik ergäbe sich eine jährliche Ersparnis der Stromkosten von ca. 8.100,00 €.

 

Seitens der Amtsverwaltung wird vorgeschlagen von der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Fördermittel Gebrauch zu machen und die o.g. Umrüstung der Straßenbeleuchtung durchzuführen.

Hinweis:

Die Antragstellung für die Förderung durch den Bund muss bis zum 31.03.2018 erfolgt sein.

Eine Antragsstellung beim LFI ist aktuell noch jederzeit möglich.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pinnow beschließt unter der Voraussetzung der Födermittelzusagen die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Baugebieten „Wohngebiet Pinnow Süd“ und „Kirchenland“ sowie der Seestraße innerhalb der Ortslage. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel waren in der aktuellen Haushaltsplanung 2018 nicht berücksichtigt. Jedoch kann die Investitionssumme vorab durch die eingestellten Mittel aus der Straßenunterhaltung gedeckt werden und durch gezielte Einsparungen in geplanten Unterhaltungsmaßnahmen finanziert werden.

 

 

 

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Anlagen

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