Beschlussvorlage - BV Cri SV 572/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Carport, der zugleich auch als Balkon für das Obergeschoss dienen soll.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Abrundungssatzung Fronereiweg. Das Vorhaben ist gem. § 34 (1) BauGBdahingehend zu betrachten, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist bis zum 01.04.2018 zu entscheiden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Carports (BA 171338) in der Straße Fronereiweg 1 in Crivitz zu erteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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