Beschlussvorlage - BV Pin GV 309/18

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Beratungsfolge

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Sachverhaltsdarstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow hat in ihrer Sitzung am 18.07.2017 den Beschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 10 „Betriebsgelände der Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH M-V“ gefasst.

 

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 07.11.2017 bis 08.12.2017 öffentlich ausgelegen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden berücksichtigt und zur Kenntnis genommen (sh. anliegende Abwägungstabelle).

 

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, nachfolgenden Abwägungsbeschluss zu fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Auslegung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 10 „Betriebsgelände der Gesellschaft für Kampfmittelbeseitigung mbH M-V“ der Gemeinde Pinnow vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeinde Pinnow mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)      berücksichtigt werden folgende Stellungnahmen:

-          Landkreis Ludwigslust – Parchim

-          Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V

b)     folgende Stellungnahmen mit Hinweisen werden zur Kenntnis genommen:

-          Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

-          Landkreis Ludwigslust – Parchim

-          Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V

-          Bergamt Stralsund

-          Landesamt für zentrale Aufgaben / Technik der Polizei

-          Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

-          Straßenbauamt Schwerin

-          Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V

-          BVVG

-          Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow“

-          WEMAG

-          50Hertz Transmission GmbH

-          GDMcom mbH

-          Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-          Deutsche Telekom AG

-          Hanse Gas GmbH

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pinnow beschließt abschließend über die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.

 

  1. Das Ergebnis der Abwägung ist den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Anregungen und Hinweise zu diesem Planvorhaben vorgebracht haben, mitzuteilen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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